Glossar

Abgeltungssteuer:

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Einkommensteuer und wird auf Kapitaleinkünfte erhoben. Es liegt ein feststehender Steuersatz von 25% zugrunde.


Abzinsung:

Abzinsung ist ein Verfahren der Zinseszinsrechnung zur Verminderung prognostizierter künftiger Erträge um Zinsen bzw. um die zu erwartende Rendite einer Alternativinvestition. Damit wird der Anfangswert errechnet, d.h. die Aufzinsung wird rückgängig gemacht, um den Betrag zum Anfangszeitpunkt einer Verzinsung oder Investition zu erhalten.


Aktivierte Eigenleistungen:

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden aktivierte Eigenleistungen als Ertrag berücksichtigt, um in Aufwandspositionen enthaltene Aufwendungen für die Erstellung eigener Anlagen oder die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes zu neutralisieren.


Asset Deal:

Bei einem Asset Deal handelt es sich um die Grundform eines Unternehmenskaufes, bei dem die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens

(= Assets) einzeln übertragen werden. (Gegenstück siehe Share Deal) 

Ausschüttungsfähiger Gewinn:

Grundsätzlich legen die Gesellschafter bzw. Inhaber des Unternehmens individuell fest, in welcher Höhe der Gewinn ausschüttungsfähig ist bzw. im Unternehmen verbleiben muss. Bei der Ermittlung des marktgerechten Unternehmenswertes wird von einer 100%igen Entnahme der erwirtschafteten Jahresüberschüsse und somit einer Vollausschüttung des Gewinnes ausgegangen.


Barwert:

Der Barwert bezeichnet den auf den Betrachtungsstichtag abgezinsten (vgl. Abzinsung) Wert der für die kommenden Jahre prognostizierten Erträge.


Break-Even-Verfahren: 

Ein Break-Even Verfahren dient zur Errechnung des Break-Even- Points, dieser bezeichnet die Gewinnschwelle, d.h. wann sich die Verlust-
zu einer Gewinnzone wandelt. Dies ist eine grundsätzliche Definition, die sich auf andere Respektiven übertragen lässt. (z. B. Käufer-Break-
Even-Verfahren)


Cash-Flow: 

Der Cash-Flow stellt die Differenz von Einzahlungen zu Auszahlungen dar. Im Rahmen der Ermittlung des marktgerechten Unternehmenswertes ist er kurz als Jahresergebnis zzgl. der Abschreibungen definiert.


Discretionary Earnings:

Descretionary Earnings sind Bruttoeinnahmen, die dem Unternehmer direkt zufließen, d.h. das Jahresergebnis ohne Betrachtung von Abschreibungen, Zinsen und Steuern, einem evtl. Geschäftsführergehalt, sowie nicht betriebsnotwendige und einmalige Aufwendungen und Erträge.


Diskontierungszinssatz:

Der Diskontierungszinssatz ist der Zinssatz, der zur Diskontierung ( d.h. Abzinsung) prognostizierter künftiger Erträge genutzt wird. Dieser stellt die Rendite einer Alternativinvestition dar und setzt sich aus einem risikolosen Zinssatz (vgl.  risikoloser Zinssatz), einer Marktrisikoprämie (vgl. Marktrisikoprämie), abzgl. der typisierten Ertragssteuer und einer größenabhängigen Prämie (vgl. größenabhängige Prämie) zusammen.


Eigenkapital, oder auch negatives Eigenkapital:

Sind die Mittel, die einem Unternehmen von dessen Eigentümern unbefristet zur Verfügung gestellt werden. Zum Eigenkapital
zählen neben dem eingezahlten Kapital – bei einer Aktiengesellschaft Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Stammkapital genannt – die offenen und stillen Rücklagen sowie ein etwaiger Gewinnvortrag. Das Eigenkapital ist der Vermögensteil, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrig bleibt. Überwiegen jedoch die Schulden, so spricht man von negativem Eigenkapital oder vom nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag, welcher auf der Aktiv- oder der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden kann. Der Begriff negatives Eigenkapital beschreibt somit auch die Überschuldung eines Unternehmens.


Entschuldungskraft:

Dargestellt wird hier, wie hoch der Anteil des Fremdkapitals (Schulden) am Cash-Flow (vgl. Cash-Flow) ist, d.h. in welchem Maße ein Unternehmen seine Schulden tilgen kann.


Endwert:

Der Endwert ist der Wert, der sich durch Aufzinsung (Gegenstück Abzinsung) ergibt. Mit seiner Hilfe kann man feststellen, welchen Wert eine oder mehrere, während einer Betrachtungsperiode geleisteten Zahlungen am Ende einer Periode haben.


Ertragswert:

Als Ertragswert einer Unternehmung werden die abgezinsten (vgl. Abzinsung) Zahlungsüberschüsse bezeichnet.


Extrapolation:

Von Extrapolation spricht man, wenn Werte in Bereichen des Datenraums  abgeschätzt werden sollen, wo keine bekannten Daten vorhanden
sind.


Fehlbetrag:

Weist den Jahresfehlbetrag eines Geschäftsjahres aus, also das negative Jahresergebnis des Unternehmens. = Verlust


Größenabhängige Prämie:

Wird bei der Unternehmensbewertung dem Diskontierungszinssatz (vgl. Diskontierungszinssatz) hinzugerechnet. Durch weiche Faktoren (wie z.B. Kunden-, Inhaber- und Personenabhängigkeit, sowie Wettbewerbssituation), branchenspezifische Faktoren und harte Faktoren, die sich in betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ausdrücken, wird dem Risiko einer Investition in das betrachtete Unternehmen Rechnung getragen.


Kapitalbindung:

 Die Kapitalbindung entsteht im Zusammenhang mit der Tätigung von Investitionen, also wenn ein bestimmter Geldbetrag (z.B. der Produktpreis) aufgebracht werden muss, um das Investitionsprojekt anzuschaffen. Damit ist der ursprünglich frei verfügbare Geldbetrag nunmehr an das betreffende Projekt gebunden.


Kapitalisierungszinssatz.

Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Zinssatz, mit dem man Barwerte (vgl. Barwert) berechnet (in der Literatur meist auch Kalkulationszinssatz genannt). Der Kapitalisierungszinssatz ist Grundlage für die Ermittlung des Gegenwartswertes künftiger Erträge. Hierbei handelt es sich um einen angenommenen (berechneten) Zinssatz, mit dem die künftig erzielbaren nachhaltigen Reinerträge eines Unternehmens auf den Zeitraum ihrer angenommenen Zahlung zur Feststellung des Barwertes (vgl. Barwert) diskontiert werden.


Kapitalisierung der Erträge:

Unter Kapitalisierung der Erträge ist die Berechnung des Gegenwartswertes (ein Barwert (vgl. Barwert)) wiederkehrender künftiger Erträge
durch deren Abzinsung (vgl. Abzinsung) zu verstehen.


Kapitalüberlassung:

Die Kapitalüberlassung ist eine befristete oder unbefristete Nutzung von überlassenem Kapital eines Dritten (u.a. Bank) für die im Regelfall ein vertraglich vereinbarter Zins gezahlt wird.


Kapitalwert: 

Der Kapitalwert ist die Summe aller Erträge, die nach einem bestimmten Zeitpunkt anfallen und auf diesen Stichtag hin abgezinst (vgl. Abzinsung) werden. Der Kapitalwert dient u. a. der Beurteilung von Investitionsobjekten.


Käufer-Break-Even-Verfahren:

Mit dem Käufer-Break-Even-Verfahren (vgl. Break-Even-Verfahren) wird der Wert eines Unternehmens aus der Position eines potentiellen Erwerbers betrachtet, der den Unternehmenskauf über eine Bank finanzieren muss. Dabei soll dieses Verfahren Aufschluss darüber geben, wann sich die Kapitalinvestition für den Erwerb der Unternehmung für den Käufer amortisiert.


Lineare Trends:

Mit dem linearen Trend wird die konstante und stetige Veränderung einer Bezugsgröße definiert (z. B. Umsatz, Gewinn, Marktanteile usw.)


M&A Mergers & Acquisitions:

 (M&A) ist die Bezeichnung für Unternehmenstransaktionen (Käufe/Verkäufe) und Unternehmenszusammenschlüsse samt den damit verbundenen Finanzierungsfragen und Dienstleistungen.


Marktrendite:

Die Marktrendite setzt sich aus den erzielten Zinsen und der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis eines Wertpapiers (z.B. Bundesanleihen) zusammen. Marktbedingte Kursschwankungen sind darin enthalten.


Marktrisikoprämie: 

Die Marktrisikoprämie ist die Prämie, die der Investor über den risikolosen Zinssatz (vgl. risikoloser Zinssatz) hinaus für das Halten des Objekts
verlangt. Diese zusätzliche Prämie entschädigt den Investor für das mit dem Objekt verbundene Risiko. Die Marktrisikoprämie gibt wieder, um wie viel Prozent sich u.a. der Aktienmarkt erwartungsgemäß besser rentiert als die risikoarmen Staatsanleihen.


Marktwert:

Der faire Marktwert ist der durch einen tatsächlich gehandelten Preis bestimmte Wert eines Gutes zum Zeitpunkt dieser Transaktion.


Net Asset Value:

Die Methode des Net Asset Value schätzt den Wert als den Barbetrag, der übrig bleibt, nachdem alle Vermögensgegenstände in dem Versuch, den bestmöglichen Preis zu erzielen, veräußert wurden. Im Zuge des Verkaufes von Gesellschaftsanteilen wird außerdem berücksichtigt, dass von diesem Betrag die Verbindlichkeiten beglichen werden.


Return on Investment:

Der Return on Investment (ROI) ist ein statisches Verfahren der Investitionsrechnung und definiert als Verhältnis des Jahresüberschusses einer
Investition zum Kapitaleinsatz. In der Rentabilitätsvergleichsrechnung wird der Return on Investment als Maß für die Vorteilhaftigkeit einer
Investition herangezogen. In Deutschland bezeichnet man ROI als Kapitalrentabilität.


Risikoloser Zinssatz:

Der risikolose Zinssatz ist eine Rendite, die sich mit praktisch absolut sicheren Anlagen erzielen lässt. Bei der Ermittlung des marktgerechten
Unternehmenswertes wird hier die Marktrendite (vgl. Marktrendite) auf zehnjährige Bundesanleihen angesetzt., da diese als nahezu risikolos gelten.


Share Deal:

Der Share Deal ist ein Kauf von Anteilen an einer Gesellschaft und stellt einen Rechtskauf dar. Kaufgegenstand können Aktien, GmbH-Anteile
sowie Geschäftsanteile verbunden mit Gesamtrechtsnachfolge an einer Personengesellschaft sein. Mit dem Begriff Share Deal kann auch die
teilweise Übernahme von Anteilen an einer Gesellschaft bezeichnet werden. Hierbei erwirbt der Käufer vom Verkäufer die Anteile an der zum
Verkauf stehenden Gesellschaft. Durch diese Transaktion wird der Erwerber Anteilseigner und erhält die mit der Beteiligung verbundenen
Rechte und Pflichten. (Gegenstück vgl. Asset Deal)


Shareholder Value:

Der Shareholder Value misst den Wert von durch strategische Maßnahmen geschaffenen Produkt-/Marktpositionierungen, Erfolgsfaktoren
und Wettbewerbsvorteilen eines Unternehmens, eines Unternehmensbereichs oder einer strategischen Geschäftseinheit. Dazu dient als Messgröße der Barwert des diskontierten zukünftigen frei verwendbaren Cash-Flows (vgl. Cash-Flow) des Unternehmens.


Substanzwert:

Der Substanzwert des zu betrachtenden Unternehmens spiegelt sich in dem vorliegenden Bericht im Vermögens-Ansatz, dem Net Asset Value wider.(vgl. Net Asset Value)


Total Entity Value:

Der Total Entity Value spiegelt den Gesamtunternehmenswert wider. Dabei werden verschiedene Bewertungsmethodiken nach Ertragslage,
Branchenzugehörigkeit und Unternehmensgröße gewichtet.


Unternehmerlohn:

Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften beinhalten die Personalaufwendungen kein Entgelt für die Mitarbeit des Unternehmers. Die vom Unternehmer getätigten Privatentnahmen sind als Betriebsausgabe (Aufwand) nicht absetzbar. Um nun die Vergleichbarkeit mit Kapitalgesellschaften herzustellen, bei denen der Unternehmer ein, in den Personalaufwendungen enthaltenes Geschäftsführerentgelt bezieht wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn berücksichtigt. Grundlage für die Berechnung des Unternehmerlohns bilden Gehälter für die entsprechende Tätigkeit in der jeweiligen Branche (Opportunitätskosten). Der Unternehmerlohn
soll eine adäquate private Lebensführung des Unternehmers ermöglichen.


Verlustvortrag:

Der Verlustvortrag ist der aus vergangenen Jahren entstandene Verlust (vgl. Fehlbetrag), der in der Bilanz mit dem Kapital verrechnet wird.